Private Krankenversicherung Angestellte / Arbeitnehmer!
Ihr individueller Versicherungsvergleich für Angestellte und Arbeitnehmer.
Für gesetzlich versicherte Angestellte / Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich. Wenn das Gehalt eines Angestellten beim Arbeitgeberwechsel über der Verdienstgrenze liegt, muss nicht bis zum Ablauf des Jahres gewartet werden. Vorraussetzung: Sie sind Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 49.950 € p.a.
Ein großer Vorteil bei Angestellten und Arbeitnehmer ist, daß der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte des Beitrages übernimmt.
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