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Private Krankenversicherung

Oft stellt sich die Frage, was besser wäre. Eine gesetzliche, oder eine private Krankenversicherung. Nun diese Frage zu beantworten ist nicht ganz einfach. Denn beide Varianten bringen Vor- und auch Nachteile mit sich. Einige Berufsgruppen sind für die Private Krankenversicherung sowieso „vorgesehen“. So müssen sich beispielsweise Beamte privat versichern. Auch viele Selbstständige wählen lieber die private Krankenversicherung, auch, wenn ihnen auch die Möglichkeit einer Freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse gegeben ist. Die Palette der Leistungen privater Krankenkassen ist sehr breit gefächert, deswegen kann es sich unter Umständen sogar lohnen, von einer privaten Kasse zur anderen zu wechseln. Grundsätzlich kann jeder berufstätige in die private Krankenversicherung wechseln, bei Arbeiter und Angestellten ist diese Möglichkeit jedoch von ihrem Gehalt abhängig. Übersteigt der Jahresgehalt 47.700 Euro brutto, so kann man in eine private Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel sollte allerdings gut überlegt sein. Unter Umständen wäre es einfach günstiger, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Manche private Krankenkassen bieten auch so genannte Bonus-Systeme an. Werden die versicherten Leistungen über das ganze Jahr nicht in Anspruch genommen, erhält man einen Teil seiner eingezahlten Beiträge zurück.
 

Zu bedenke ist auch, dass im Krankheitsfall der Patient die in Anspruch genommene Leistungen vorerst selbst bezahlen muss und die Kasse erstattet ihm gegen Vorlage der Rechnung einen Teil der Kosten. Unter Umständen können nicht alle in Anspruch genommenen Leistungen von der Kasse zurückerstattet werden. Dasselbe gilt auch bei der Medikamentenverordnung beim Arzt. Natürlich kann man von einer privaten Krankenversicherung auch profitieren, und möglicherweise auch bis zu 2.000 Euro im Jahr an Kosten einsparen. Welche Private Krankenkasse für Sie die ideale Lösung parat hält, hängt von vielen verschiedenen Faktoren, sowie von den benötigten Leistungen ab. Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung kann man bestimmte Leistungen versichern, andere wiederum ausklammern. So kann eine private Krankenversicherung besser auf die persönliche Ansprüche maßgeschneidert werden.
 


Wer kann sich privat versichern?


Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems.

 

Nicht jeder kann (nicht jeder will auch) sich privat krankenversichern.

 

Rund 90% der Bevölkerung sind gesetzlich versichert und nur die verbleibenden 10% sind privat krankenversichert. Aber auch diese zehn Prozent stellen bereits ca. 7 Millionen Beitragszahlende Versicherte dar.

 

Der Gesetzgeber ermöglicht nur folgenden Personengruppen einen Wechsel in die private Krankenversicherung:

Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern. Jedoch nimmt die GKV ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (z. B. nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung), unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die VPG gesunken ist (§ 6 Abs. 3a SGB V). Diese Personengruppe stellt den größten Anteil der Privatversicherten dar, da hier bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Künstler oder Landwirte) keine Versicherungspflicht besteht.

 

Für diese Personen stehen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

  • überhaupt keine Krankenversicherung,

  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse,

  • Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Versicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich. Voraussetzung ist außerdem, dass das Einkommen in den drei vorausgegangenen  Kalenderjahren immer über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat.

 

Zu dieser Personengruppe zählen alle die, die ein regelmäßiges Jahreseinkommen von mindestens 47.700,- EUR (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld) erzielen. Auch diese Personen stellen einen großen Anteil der privaten Krankenversicherung, da hier häufig die drastische Kostenersparnis bzw. die hohen Gesundheitsleistungen im Mittelpunkt stehen. Ein großer Vorteil bei diesen Personen ist, daß der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte des Beitrages übernimmt.

Für diese Personen gibt es zwei Möglichkeiten:

 

- freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse

- Abschluss einer privaten Krankenversicherung

Beamte, Richter und Abgeordnete im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch können sich privat versichern. Für diese Personengruppe zahlt der "Dienstherr" (also z. B. Bund oder Land) eine sogenannte Beihilfe in Höhe von 50% - 80%  der Krankheitskosten.

 

Da Beamte über das Beihilfesystem nur einen sogenannten prozentualen Kostenzuschuss zu Ihren Krankheitskosten erhalten ist die private Krankenversicherung hier eine sinnvolle Ergänzung.

Folgende Beihilfesätze sind üblich:
 

 

Beamter

Ehepartner

Kinder

Beihilfeberechtigter mit 0-1 Kind

50%

70%

80%

Beihilfeberechtigter mit mehr als 1 Kind

70%

70%

80%

Pensionsempfänger

80%

70%

80%


 

Daraus resultiert, dass der Beamte noch eine recht kleine Versorgungslücke hat. Diese Lücke kann durch eine private Krankenversicherung preisgünstig geschlossen werden. Deshalb ist die private Krankenversicherung meist der einzige sinnvolle Versicherungsschutz für diese Personengruppe. Alternativ dazu, können Beamte auch freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort aber den vollen Krankenversicherungsbeitrag (ca. 13,5%) aus Ihrem Bruttoverdienst zahlen und dies ist i.d.R. viel teurer als eine private Krankenversicherung mit deutlich höheren Leistungen.

 

Studenten:

Studenten sind in der Regel bis zum 30. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum 14. Fachsemester zu einem günstigen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Wenn auch diese Zeit verstrichen ist, das Studium aber noch nicht beendet ist, bleibt der Weg für eine normale Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Student hat aber mit Ablauf der Familienversicherung auch die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung.

 

Ärzte/Zahnärzte/AiP:

Diese Personengruppe wird in der Regel genauso behandelt wie Angestellte oder Selbstständige. Das besondere dieser Personengruppe ist, dass die privaten Krankenversicherer meist spezielle, vergünstigte Medizinertarife anbieten. Ist der Arzt oder Zahnarzt im Angestelltenverhältnis tätig, so hat er ab einem Jahreseinkommen von mindestens 47.700,- EUR die Wahl zwischen:

  • freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse

  • Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Selbstständig tätige Ärzte und Zahnärzte können sich ohne Einschränkung auf bestimmte Einkommensgrenzen frei zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung entscheiden.


Wie ist meine Familie in der privaten Krankenversicherung versichert?


Eine Familienversicherung, wie es sie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, ist in der privaten Krankenversicherung nicht bekannt. Bei der PKV zahlt jede Person seinen eigenen individuellen Beitrag. Wegen der hohen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist es aber häufig so, dass ein Ehepaar mit einem oder zwei Kindern sich in der privaten Krankenversicherung für ungefähr den gleichen Beitrag wie in der gesetzlichen versichern kann.

Der Arbeitgeber zahlt auch für die Familienangehörigen 50% der Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

 


Habe ich Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung?


Die Versicherer sichern sich gegen das subjektive Risiko durch die Wartezeit ab, d.h. der Versicherungsnehmer soll keine Versicherung mit Blick auf anstehende umfangreiche Behandlungen abschließen. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie sowie die Krankenhaustagegeldversicherung beträgt sie acht Monate. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht für Unfallbehandlung.

 

Bei Personen, die aus der GKV zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, wird diese Wartezeit ausgesetzt, wenn der Versicherungsschutz für mindestens ein Jahr bestanden hat. In diesem Fall übernimmt die PKV für die Wartezeit den Versicherungsschutz, wie er in der GKV bestanden hätte.

 

Im Versicherungstarif kann auch die Aufhebung der Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes vereinbart werden. Hier wird näheres im Versicherungsantrag geregelt.


Nach welchen Kriterien erfolgt die Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung?


Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem

  • Eintrittsalter

  • Geschlecht

  • Gesundheitszustand

  • gewählten Versicherungsschutz

Neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann auch eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Zusatzversicherungen, wie z.B. für Sehhilfen, Zahnersatz oder für das Krankenhaus (1- od. 2-Bettzimmer, mit Chefarzt), können neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.

 


Ab welchem Zeitpunkt kann ich meine gesetzliche KV kündigen?


Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem sie den Austritt erklärt haben. Sie sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz erst kündigen, wenn sie die Zusage von der neuen Versicherungsgesellschaft haben.

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